Das neue Energie-Label: Was müssen Händler in der Darstellung beachten?

Brüssel, 15.12.2020 – Seit dem 01. November sind die neuen Kennzeichnungs-Regeln für eine Reihe von Produkten wirksam. Die EU-Kommission hat Durchführungsverordnungen für folgende Produktgruppen erlassen:

Die Durchführungsverordnungen sind insbesondere für die Darstellung des neuen Labels in der Werbung und in der Präsentation des Labels im stationären Geschäft relevant.

Über die Folgen der Umstellung berichtete DER MITTELSTANDSVEBRUND bereits. Kurz widerholt, dürfen Händler relevante Produkte aus den ob genannten Kategorien weiterhin mit dem alten Label vertreiben, ab dem 01.11.2020 müssen die Produkte jedoch bereits das neue Label beifügen. Bis zum 28. Februar 2021 ändert sich für die Händler daher zunächst nichts hinsichtlich der Darstellung der Energieeffizienzklassen in der Werbung oder in Ausstellungsräumen. Danach haben die Händler 14 Tage Zeit, die Produktkennzeichnungen von dem alten auf das neue Label umzustellen. Für Produkte, deren Hersteller aus dem Markt ausgetreten sind, gelten dabei längere Abverkaufsfristen.

Gerade mit Blick auf die nunmehr für das Frühjahr 2021 zu erstellenden Kataloge aber auch die Online-Auftritte sollten sich Händler frühzeitig mit den neuen Kennzeichnungsvorschriften vertraut machen.

EEK im neuen Look

Grundlegende Änderung der neuen Energieeffizienz-Kennzeichnung ist sicherlich die Rückführung der Energieeffizienz-Klassen von A bis G. Die “A-Tripple-Plus“ Kennzeichnung gehört damit der Geschichte an. Zudem haben sich die Berechnungs-Methoden zur Ermittlung der Energieeffizienz-Klassen geändert. Viele A+++ Kühlschränke werden sich daher zukünftig in der Klasse D wiederfinden. Auch die Angaben zum jährlichen Stromverbrauch wurden angepasst. Eine 1:1 Übertragung der alten Verbrauchskennzahlen in Kilowattstunden ist daher nicht möglich.

Anhängig von der Produktkategorie hält das neue Label zusätzliche Informationen in Form von Piktogrammen bereit. Die Labels von Wasch- und Geschirrspülmaschinen stellen beispielsweise dar, wie viel Zeit das Energiesparprogramm benötigt, zu dem der angegebene Stromverbrauch gehört.

Schließlich muss auf jedem Energielabel zukünftig ein QR-Code für den Verbraucher angebracht sein. Dieser führt zu weiteren Informationen zum Gerät in der europäischen Produktdatenbank „EPREL“.

Abb.: Gegenüberstellung des alten (l.) und neuen (r.) Labels Darstellung des neuen Labels

Auch bei der Umstellung vom alten auf das neue Label stellt sich die Frage: Wie muss diese Darstellung erfolgen?

Folgende grundsätzliche Änderungen sind zu beachten:

Ausstellung

• Jedes Produkt in der Verkaufsstelle, auch auf Messen, muss das neue Label aufweisen.

• Es gelten dabei folgende Besonderheiten:

o Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte: Sind diese im Geschäft in weitere Möbel verbaut (Küchenzeile), so muss das Label „deutlich sichtbar“ sein. Bei allen anderen (nicht-verbauten) Geräten muss das Label deutlich sichtbar auf der Vorder- oder Oberseite des Geräts angebracht sein.

o Aus dem obenstehenden Wortlaut ergibt sich, dass die bisherige Praxis, nach der bei verbauten Geräten in der Verkaufsstelle ein Aufsteller in der unmittelbaren Nähe des Geräts ausreichend ist.

o Displays: jedes Gerät in Verkaufsstellen, auch auf Messen, muss das neue Label an der Geräte-Vorderseite tragen oder derart angehängt oder angebracht sein, das es deutlich sichtbar und unverwechselbar zugeordnet werden kann. Falls das Gerät im eingeschalteten Modus präsentiert wird, kann ein im Display angezeigte Label das physische Label ersetzen

Kataloge, Printwerbung und technisches Werbematerial

• Bei der Darstellung der Produkte muss die Energieeffizienzklasse sowie das entsprechende Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen angegeben werden.

• Die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Energieeffizienzklassen müssen wie folgt angegeben werde:

o Als Pfeil mit dem Buchstaben der Energieeffizienzklasse in zu 100% weißer Farbe in Calibri (fett) und einer Schriftgröße, die mindestens der Schriftgröße des angegebenen Preises entspricht,

o Die Farbe des Pfeils muss der Energieeffizienzklasse entsprechen,

o Der Bereich der verfügbaren Energieeffizienzklassen wird zu 100% in schwarzer Farbe angegeben.

Abb.: Muster einer Darstellung in der Katalogwerbung

Abb.: Muster einer Darstellung in der KatalogwerbungWichtig:

• Der Kunde hat das Recht, das Label auf Anfrage in gedruckter Form zu erhalten.

• Sollte der Kunde telefonisch beraten werden, so ist auf die Energieeffizienzklasse sowie das Spektrum UND die Tatsache hinzuweisen, dass der Kunde das Label auch anfordern kann.

Online-Angebote

• Das Label ist auf dem Anzeigemechanis¬mus in der Nähe des Produktpreises darzustellen.

• Die Größe ist so zu wählen, dass das Label gut sichtbar und leser¬lich ist.

• Das Label kann mithilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden (Mouse-Over).

• Bei einer geschachtelten Anzeige muss das Label beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufzie¬hen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.

Wichtig:

• Im Online-Absatz muss auch das Produktdatenblatt angezeigt werden – ggf. auch in geschachtelter Anzeige.

• Dann muss der Zugriff bzw. Verlinkung auf das Produktdatenblatt klar mit „Produktdatenblatt“ gekennzeichnet sein.

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